Verordnung und Kosten
Die Behandlungskosten werden bei einer ärztlichen Verordnung in der Regel von der Krankenkasse getragen.
Was der Arzt verordnen kann:
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- motorisch-funktionelle Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- thermische Behandlung
- Gruppenbehandlung
- Hausbesuch
- Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Die Behandlung erfolgt in der Praxis für Ergotherapie. Wenn unsere Patienten aufgrund ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, machen wir auch Hausbesuche und kommen auch in die Pflegeeinrichtung. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, er wird Ihnen die Verordnung ausstellen.
Wir informieren Sie gerne über Zuzahlungsbedingungen und Befreiungsmöglichkeiten.
Privat- oder Präventionsleistungen sind auf Anfrage möglich und privat zu begleichen.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.